Sterbehilfe

Aus Secret Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
Sterbehilfe
Sterbehilfe als ein "In Würde preisgeben..."  ?

77 Prozent der befragten Bürger sind laut Studien für ein Recht auf Sterbehilfe - allerdings sagen auch 74 Prozent, dass sie schlecht informiert seien.[1]

Sie wissen nicht, was schon erlaubt ist und wie Sterbewillige ihr Ziel bereits erreichen können, ohne in Verzweiflung und Streit zu geraten oder unnötige Pläne zu schmieden.

Neben einer Patientenverfügung gibt es jedoch in der Praxis schon legale Handhabe, eine unerwünschte Überversorgung abzuwenden.

Dieser Artikel soll Klarheit schaffen bei der Differenzierung sowie Standpunkte verschiedener Ebenen erläutern, die zur Meinungs-Bildung beitragen können.

Mehr zur Gesetzeslage siehe im Artikel Sterbehilfe - Gesetzeslage.

Relevanz der Debatte

Die Stolpersteine jeder Diskussion sind die Frage, wann welches Leben oder Sterben noch würdig sei und die pauschale Gleichsetzung von Sterbehilfe mit Mord und Selbstmord (für den die niedere Absicht fehlt). Der Austausch ist emotional und es ist oft nicht klar, über welche Art Hilfestellung man überhaupt streitet.

Hier ein paar Zahlen, damit du den Aufwand der Bundestagsentscheidung zur Notwendigkeit eines Beschlusses ins Verhältnis setzen kannst: Von 868.356 Todesfällen in Deutschland im Jahr 2014 waren 10.209 Suizide. Nach Angaben des umstrittenen Vereins "Sterbehilfe Deutschland" (SthD) wurden davon 44 Suizide von Mitgliedern wie Roger Kusch begleitet.

Das sind 0,4 % aller Suizide oder 0,005 % aller Todesfälle, die man aufwändig und langwierig versucht hat, mithilfe des § 217 StGB politisch und juristisch zu verhindern.[2]

Jeder 22zigste Tumorpatient wird mindestens 1 mal reanimiert oder beginnt eine Chemotherapie 2 Wochen vor dem Tod, wie dieser Bericht über die Hochleistungsmedizin am Lebensende aufzeigt. Schätzungsweise 36.000 Patienten jährlich erhalten kurz vor ihrem Tod noch sinnlose Therapien: Das Therapieziel ist utopisch und vielfach scheint es mit den Möglichkeiten nur noch um ein profitables Geschäft statt um die Wahrung des "Eides des Hippocrates" zu gehen.

Begriff Sterbehilfe

Der Begriff "Sterbehilfe" hat in Deutschland das historisch beladene Wort "Euthanasie" abgelöst.

Euthanasie kommt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich nur "guter Tod".

Nach dem 2. zweiten Weltkrieg erhielt das Wort aber in Deutschland als Hauptbedeutung den Deckmantel, unter dem die Nazis massenhaft Menschen ermordeten: auf Basis einer selbst-herrlichen Definition von Lebens-Unwürdigkeit.

Eng verbunden mit dem Diskussions-Begriff Sterbehilfe ist der Begriff Suizid. Bei den Alternativ-Begriffen zweifelt man bei "Freitod" die Freiwilligkeit an; beim wortgewaltigen "Selbstmord" ist das Merkmal "niederträchtige Absicht" gar nicht gegeben.

Handhabe und Ziel

[3]In der Interaktion mit Ärzten hängt alles von der korrekten Einordnung des Zustands ab, der dann vorgibt, ob entweder kurative (lebenserhaltende) oder palliative (begleitende) Maßnahmen ergriffen werden.

Die legalen Möglichkeiten des Palliativen sind jedoch in den meisten Fällen unbekannt, unbeachtet oder missverstanden. Die per Gesetz 2009 festgelegte Vorgehensweise ist

  • eine fachgerechte, ehrliche Diagnose des tatsächlichen Zustands mit realistischen Aussichten (anhand von Alter, Organ- und Bewusstseins-Zustand, Weiterlebens-Aussicht)
  • eine demgemäße Indikation: ausgehend vom tatsächlich Zustand fragt man sich
    • was ist eigentlich das Therapieziel, was will und kann man realistischerweise erreichen.
    • mit welcher Maßnahme würde man dieses Therapieziel erreichen und ist die Maßnahme medizinische sinnhaft für das ehrlicherweise erreichbare Therapieziel.
Achtung
Im Streitfall ist das in-Frage-stellen der Indikation einer Maßnahme der Punkt: Sobald ein Palliativmediziner zugezogen wird, kann dieser den Zustand "Sterbephase" diagnostizieren und geforderte Behandlungen mangels Indikation ablehnen. So werden Hausärzte entlastet und uninformierte Angehörige mit unsinnigen Forderungen aus dem Gefecht gelenkt.

Ein alter Mensch in die Endphase des Lebens gehört nicht genauso selbstverständlich ins Krankenhaus oder auf Intensivstation wie ein junger Gesunder. Die Meisten wollen zuhause sterben. Ist es eine Sterbe-Verlängerung oder eine Lebens-Verlängerung?

Folgerichtig ist im Sterbeprozess die Intensivstation einfach keine Indikation mehr. Dies würde auch den Kassen viel Geld sparen: Mit Hochleistungs-Maßnahmen am Lebensende wird am meisten Geld verdient. Eine letzte Chemo 2 Wochen vor dem Tod oder gar nach der letzten Ölung ist grotesk: Palliativbetreuung wirkt hier nachgewiesenermaßen sogar lebensverlängernder als eine Chemo.

Viele geforderte Maßnahmen dürften gar nicht angeordnet werden, weil sie erwiesenermaßen gar nicht zum Therapieziel führen: Hohe Flüssigkeitszugaben in der Sterbephase oder Magensonden bei fortgeschrittener Demenz sind nicht nur kontra-indiziert, sondern gelten sogar als ärztlicher Kunstfehler.

Im Gegenzug werden oft Maßnahmen wie Morphingabe als lebensverkürzende "Sterbehilfe" dargestellt, die nachgewiesenermaßen eher lebensverlängernd sind - und zwar mit friedlicherem Verlauf.

Erst wenn das festgelegt ist, geht es weiter mit der

  • Einholung der Einwilligung der dann geplanten Maßnahme: Kein Arzt darf gegen den Patientenwillen eine Maßnahme einleiten. Der Patient muss sie bewilligen, nach wahrheitsgemäßer Aufklärung über die realistischen Aussichten und Erfolg solcher Therapie. (Viele Maßnahmen wären abgelehnt worden, wenn die Wahrheit über die Erfolgsaussichten nicht verfälscht dargestellt worden wäre und Palliativmedizin als Alternative angeboten worden wäre). Dabei sind kulturelle und persönliche Werte zu respektieren (zum Beispiel Bluttransfusions-Verweigerung bei Zeugen Jehovas), auch wenn Gefahr fürs Leben besteht.
  • Ist der Patient nicht einwilligungsfähig, dann ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, vorher den mutmaßlichen Patientenwillen einholen (zum Beispiel durch Abruf von Daten zu Bevollmächtigtem, Patientenverfügung, durch Befragung von Angehörigen und Freunden, durch Deutung von Äußerungen und Zeichen des Patienten). Stellt sich heraus, dass der Patient glaubhaft das nicht gewollt hätte, muß der Arzt die Maßnahme beenden.
  • Sobald der Patient (oder Bevollmächtigte) die Einwilligung zurückzieht, muss der Arzt die Maßnahme beenden. "Jede ärztliche Maßnahme, die trotz einer Ablehnung des Patienten durchgeführt wird, ist eine strafbare Körperverletzung."[4]
  • Therapieziel-Änderung ist die faktische Grundlage zum Beenden von Maßnahmen (auch wenn das auf den Arzt emotional eher wie Tötung wirkt).

Handlungs-Prioritäten

G.D. Borasio, der "Vater" der Palliativmedizin, berichtet, dass bei Beratungsgesprächen über die Hälfte der strittigen Fälle allein mit der Zustands-Diagnose und entsprechender Indikation gelöst werden konnten. Der Streit um "Sterbehilfe" sei oft völlig unnötig und und könne durch frühzeitige Hinzuziehen eines Palliativmediziners verhindert werden. Die Akzeptanz der Ärzte für Palliativ-Kollegen steigt inzwischen.

In Deutschland wird - im Wesentlichen durch die Arbeit von G.D. Borasio mit seinen Kollegen und Beratern - die klare Linie angestrebt, zunächst alle palliativ-medizinische Möglichkeiten als Hauptfokus flächendeckend bekannt zu machen, umzusetzen und auszubauen. Das gilt für

  • die Ärztegemeinschaft mit ihrer Sachkenntnis und wirtschaftlichen Interessen ("wem nützt das?") - wie auch
  • die Kassen mit ihrer Finanzierungspolitik und
  • die von Diskussionen verwirrte Öffentlichkeit und Politik.

Die Diskussion um assistierten Suizid wäre dann eher zweitrangig, weil sich vieles schon von alleine erledigen würde. Die Diskussion um die Notwendigkeit der Tötung auf Verlangen wäre den Zahlen nach eigentlich unbedeutend. Und die Hauptmotivation zur Erstellung einer Patientenverfügung wäre dann nicht mehr Übertherapie durch Ärzte, sondern individuelle Gestaltung seines Lebensendes.

Der beste Schutz vor ärztlichen Kunstfehlern und Übertherapie am Lebensende ist eine bessere Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Ärzte in Palliativmedizin.

G.D. Borasio [5]

Formen der Sterbehilfe

Die einzig reelle Möglichkeit für jedermann sein Sterben zu beschleunigen, ist, dem Verlust von Hungergefühl und Appetit nachzugeben und aufzuhören, Nahrung zu sich zu nehmen. Dies müsste von den Umgebenden und Pflegenden akzeptiert werden, auch wenn das in der Vorstellung mit "Verhungern" assoziiert ist.

Tatsächlich erfordert dieser Prozess bewusste Entschiedenheit und Durchhaltevermögen, wenn der Überlebensinstinkt in der Sterbephase noch stärker als der natürliche Verlust des Hunger- und Durst-Gefühls ist.

Sterbefasten ist jedoch selten eine Option bei quälend langsamen Sterben wie bei ALS, Multiple Sklerose (MS), Lungenschwund (COPD, Mukoviscidose) und bei schweren Lähmungen oder Schlaganfall, die hohe und als entwürdigend empfundene Pflegeleistungen erfordern.

Diese Patienten wünschen sich eine beruhigende Option auf ein tödliches Medikament oder wenigstens eine Sedierung in einen Dämmerzustand, die letztlich zu einem sanften Tod führt.

Passive Sterbehilfe - legitim in Deutschland

Neuer Begriff: Nicht-Einleitung oder Nicht-Fortführung einer Behandlung (nach BGH auch Behandlungs-"Abbruch"). Dazu gehören auch Herzschrittmacher, Dialyse, Antibiotika-Behandlung, Ernährungssonde (PEG). Ein Abbruch geschieht auf Basis einer Therapieziel-Änderung nach Überprüfung der Angemessenheit (Indikation) der bisherigen Maßnahme.

Die sogenannte "passive" Sterbehilfe ist die meist-gewünschte Art und Weise - das Minimum, das Menschen mit ihrem ausdrücklichen Wunsch nach einem würdigen Tod verbinden. Sie ist die mildeste (geringste) Mithilfe zum Sterben und in Deutschland völlig legitim.

Es geht hierbei darum, den Menschen sterben zu lassen statt Lebensverlängerung durchzusetzen oder Tod herbeizuführen - dem unaufhaltsamen Verlauf des Lebens bzw. Sterbens seinen natürlichen Lauf zu lassen, wenn das dem (mutmaßlichen) Patientenwillen entspricht (BGH).

In dieser Definition gibt es dann keine Handlung, die zum Tod verhilft, sondern nur ein "Weglassen" oder "Beenden" von ungewollten Gegenmaßnahmen:

  • Unterlassung von Maßnahmen
    • Duldung von Appetitlosigkeit und Mangelernährung sowie anderen im Sterbeprozess natürlicherweise auftretenden Symptome, die den Abbau anzeigen. Nahrung wird nur angeboten, keinesfalls aufgedrängt.
    • Akzeptanz des Patientenwillens, Ernährung (Fütterung) abzulehnen.
    • Therapie-Verzicht: künstliche Ernährung, die als Zwangsernährung empfunden wird, Beatmung, Dialyse, Chemotherapie, Antibiotika bei Sekundärerkrankungen wie Lungenentzündung, Herunterfahren des Herzschrittmachers (im Krisenfall kann man durch Auflage eines Magneten die Funktion stören).[6]
  • Beendigung, Absetzen einer zuvor begonnenen lebens-erhaltenden Maßnahme,
    • notärztliche Behandlung eines Herzinfarkts, die widerrufen wird, wenn ein Angehöriger die Patientenverfügung oder Gesundheitsvollmacht vorlegt oder anderweitig Anweisungen des Sterbenden zur Kenntnis gelangen (in Geldbörse oder anderen Hinterlegungs-Stellen/Zentralregistern).
    • künstliche Ernährung (PE-Sonde) oder Flüssigkeitszufuhr (per Infusion oder subkutane Spritzen) stoppen, Abbruch der Dialyse oder Beatmungstherapie. Als Todesursache gilt hier nicht das Ausschalten des Gerätes, sondern die Krankheit "mit ihrem unaufhaltsamen Verlauf, wenn eine medizinische Behandlung weder sinnvoll noch erwünscht ist".

"Ein Behandlungsabbruch kann sowohl durch Unterlassen als auch durch aktives Tun vorgenommen werden." (§1901a BGH). Die unterschiedlichen Absichten und entsprechenden Rechte in der Handlung werden auch in diesen beiden Urteilen recht gut gegenübergestellt.

Die immer noch verbreitete Schuldzuweisung "Sie lassen ihre eigene Mutter/Vater verdursten!", mit Weigerung und Klage-Androhung von Pflege-/Heim-Personal ist übrigens unfair und unhaltbar: In solchem Stadium wird der Sterbenden unnötig gequält durch solche Flüssigkeits-Zwangszufuhr. Oft addieren sich sogar orale und intravenöse Zufuhren zum Übermaß, erwiesenermaßen werden die altersschwachen Nieren überbelastet und die Schmerzen verstärken sich.

Beispiel: Häufig treten Situation auf wie in der Scobel-Sendung "Schöner Sterben" vom 6.12.12 beschrieben: Der im Sterben liegende Vater lehnt im Krankenhaus künstliche Ernährung strikt ab. Der auf Lebenserhaltung ausgerichtete Arzt bedrängt die Tochter moralisch mit "Sie wollen doch Ihren Vater nicht verhungern lassen?!" - und sie knickt schließlich ein, während der Vater immer wieder allein versucht, sich die Sonde herauszuziehen. Schließlich besucht sie ihn nicht mehr, bis zu seinem Tod, weil sie es nicht ertragen kann. Wie mag da die Erinnerung, die Trauer später aussehen?

Nicht dem Leben mehr Tage zu geben
sondern dem Tag mehr Leben zu geben.

Ziel der Palliativ-Medizin

Indirekte Sterbehilfe - legitim in Deutschland

Diese Art Unterstützung bzw. "Sterbehilfe" wird in Deutschland zum Teil zögerlich angewendet. Ärzte können die Anwendung solcher Hilfsmaßnahmen aus Gewissensgründen ablehnen.

Bei der "indirekten" Sterbehilfe werden Hilfsmaßnahmen ergriffen, die bei schweren Symptomen das Leiden lindern in einer Weise, dass man bewusst - jedoch nicht beabsichtigt - eine Lebensverkürzung in Kauf nimmt. Maßgeblich ist hier die Absicht: nämlich nicht zu töten bzw. den Tod herbeizuführen, sondern Leiden zu verhindern.

Ein verkürzte Sterbezeit, ein früherer Tod, kann hierbei als Nebenwirkung einer palliativ-medizinischen Versorgung auftreten. Man kann den Eintritt des Todes nicht allein auf die Verabreichung des Mittels zurückführen. Dies geschieht meist durch

  • Sanfte Narkose (Sedierung): Ruhigstellung wie auch bei medizinischen Untersuchungen - leichter Dämmerschlaf, damit übermäßige Schmerzen oder emotionale Leiden nicht ausgehalten werden müssen.
  • Beruhigungsmittel (Sedativum): zum Beispiel als "Nachdosis" für Leidensspitzen bei Erstickungsnot.

Die Palliativ-Medizin grenzt sich rigoros von jeglicher Unterstellung oder dem Unterton ab, eine Sedierung mehr oder weniger offen zu benutzen, um Tod herbeizuführen. Das Wort "Palliativ" ist sinngemäß als das fürsorglichen Ummanteln in einem verletzlichen Zustand definiert (pallum = Mantel).

Begleiteter Suizid - umstritten in Deutschland

Früher gebräuchliche Bezeichnungen sind "assistierter Suizid" (Selbsttötung), "Beihilfe zum Suizid" oder "assistierter Freitod".

Hierbei geht es um die Ermöglichung des Todes, in Form von Bereitstellung aber nicht der Verabreichung eines Mittels.

Der Arzt oder Helfer würde dem Patienten das Medikament (zum Beispiel Morphium, Barbiturate) verschreiben, die todbringende Dosis jedoch nicht selbst einflößen, spritzen oder per Infusion einleiten, da er sonst durch diese Fremdeinwirkung verantwortlich für Tötung wäre.

Begleiteter Suizid ist nur möglich für Todkranke bei klarem Verstand, die sich das Mittel noch selbst greifen und schlucken können.

Gerade die quälend langsam bewegungsunfähig werdenden Patienten mit ALS-/MS-, Mukoviscidose/COPD und Demenz/Alzheimer waren damit ausgeschlossen. Die Bundesregierung blockiert bis heute bewusst mit Verweis auf Palliativ-Versorgungsmöglichkeit. Diese ist jedoch nicht flächendeckend, die Kosten für die teils monatelang erforderlichen 3 bis 11 Pflegepersonen nicht finanzierbar und personell verfügbar.

Die Assistenz, also Bereitstellung, blieb für Laien legal (Angehörige und Nahestehende), jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen: Aussichtslosigkeit, Erfolglosigkeit aller verfügbaren Therapien und klare Selbstbestimmtheit mit wiederholtem Wunsch in zeitlichem Abstand.[7]

Es gibt daher (noch) einige selbsternannte Sterbehelfer auch in Deutschland.[8]

Der Jurist Roger Kusch mit seinem Verein Sterbehilfe Deutschland e.V. wich dem Verbot von Medikamentenabgabe und geschäftsmäßiger Sterbehilfe (§217) aus, indem er bereits 2012 einen Vereinsableger in der Schweiz gründete, über den Deutsche Angehörige ein Medikament besorgen konnten (siehe Interview vom 26.2.20 im Tagesanzeiger).

Während Medizinrechtler danach streben, die Assistenz in die Hände von "Fachleuten" - das heißt von Ärzten - zu legen, droht die Bundesärztekammer ihren Ärzten mit Entzug der Zulassung und in der Politik wirkt besonders die CDU/CSU auf ein generelles Verbot hin, zwingt die Menschen zu Palliativ-Medizin oder zu unwürdigen Giften und Gewalttoden.

Mehr dazu im Artikel Sterbehilfe - Gesetzeslage.

Selbstbestimmt sterben heißt nicht "mein Tod gehört mir allein": Keiner von uns stirbt allein - wir leben in einem komplexen Geflecht von Beziehungen.

G.D. Borasio

In Frage steht die Beihilfe zum Suizid auch bei Erkrankungen, die nicht unmittelbar tödlich sind wie zum Beispiel psychische Leiden und Alters-Suizid. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Februar 2020, dass verfassungsgemäß ein Recht auf Selbsttötung für alle gelte.

Die Schweizer Initiative Exit hat die Diskussion um die Rechtmäßigkeit alter Menschen auf solche Selbstbestimmung aufgegriffen.[9] In Belgien ergab sich nach der Erweiterung auf Minderjährige gleich der nächste Antrag: von einem Häftling mit lebenslangem Freiheitsentzug, der keinen Sinn in solchem Weiterleben fand und depressiv wurde.[10]

Begleiteter Suizid wird meist video-technisch dokumentiert, damit im Zweifelsfalle die Freiwilligkeit in jeder Phase gewährleistet und nachgewiesen werden kann. Der Arzt hat das Zimmer verlassen, weil er sonst trotz der offensichtlichen Widersinnigkeit zur Verhinderung verpflichtet wäre und angeklagt werden könnte.

Manche Dokumentationen sind im Einverständnis oder Auftrag veröffentlicht worden als Film, Artikel oder Buch (meist in der Schweiz oder den Niederlanden).

Eine Schweizer Ärztin und Sterbehelferin unterscheidet Suizid und begleiteten Freitod durch die Einbeziehung der Familien-Angehörigen - möglichst auch der Kinder.[11]

Tötung auf Verlangen - verboten, strafbar

Früher auch "aktive Sterbehilfe" genannt, ist es hier nötig, ein Mittel zum Sterben durch einen Anderen zu verabreichen.

Das kommt zum Tragen, wenn der Betroffene zwar geistig klar und kommunikationsfähig ist, aber körperlich nicht in der Lage ist, dies selbst auszuführen, zum Beispiel bei Lähmung (auch Muskelschwund-Erkrankungen). Allerdings gibt es inzwischen schon ausgefeilte computergesteuerte Techniken zur Steuerung auch per Augenbewegungen, sodass die Fälle viel zu selten sind für die zugemessene Bedeutung in den Diskussionen.

Ein gravierender Unterschied zu einem Tötungsdelikt liegt in den Beweggründen - niedere Beweggründe gelten als Mord. Wenn der Patient wegen Bewusstlosigkeit seine juristische "Tatherrschaft" verloren hat, muss der mutmaßliche Wille und die Aussicht des Therapieergebnisses herangezogen werden.

Weltweit ist Tötung auf Verlangen nur nach streng geregeltem Ablauf erlaubt :in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg - seit 2014 auch in Quebec/Kanada.

Eine tabellarische Übersicht über die Gesetzeslage in Europa gibt es im Sterbehilfe-Artikel von Wikipedia. In diesen Ländern sind die in Deutschland hochgespielten Befürchtungen bisher nicht eingetroffen.

Legitimierung - Zusammenfassung

Handlungs-Grundlage ist eine Änderung des Therapieziels aufgrund von neuen Einsichten oder Entscheidungen, Neubewertung von Zustand und Lebensaussicht oder Änderung in der angemessenen ärztlichen Indikation der Behandlung.

Ist bei einer Maßnahme der Patient nicht mehr in der Lage, seinen Willen zu äußern, dann zählt der "mutmaßliche Wille". Der Arzt darf dabei sein Handeln auch nicht von einer schriftlichen Form abhängig machen.

Im günstigsten Falle liegt eine Patientenverfügung vor, die eine eindeutige Willensaussage zu einer eindeutigen medizinischen Situation enthält. Unterstützend wirken Niederlegung von Werten, Glauben und frühere Äußerungen.

Patientenverfügungen müssen gesetzlich beachtet werden. Noch wichtiger ist die Gesundheits- oder Vorsorge-Vollmacht, ohne die nicht mal der Angehörige den Vollzug durchsetzen kann.

Liegt dies nicht vor oder ist die Auslegung einer Verfügung unklar, dann zählen nonverbale Äußerungen wie Gestik, sichtbarer Gesinnungswechsel bei einer Therapie und Aussagen Angehöriger.

Hilfreich zur Durchsetzung ist es zum Beispiel bei notärztlicher Wiederbelebung, Rücksprache mit dem Hausarzt zu fordern - der Kollege wird eher ernst genommen als der Angehörige.

Umstritten ist die Legitimierung bei anhaltendem Koma, da der Verlauf nicht sicher absehbar ist. Der Patient kann auch nach vielen Wochen wieder erwachen und bei guter Versorgung ein "lebenswertes" Leben führen. Bleibende Schäden und Behinderungen sind vorher kaum erkennbar, so dass die Entscheidung schwer fällt, ob "eine Weiterführung lebens-erhaltender Maßnahmen sinnvoll ist".

Schwierig wird es auch, wenn im Rahmen einer psychiatrischen Untersuchung eine Erkrankung wie Depression oder Schizophrenie diagnostiziert worden ist - hier wird gern die Entscheidungsfähigkeit des Betroffenen bezweifelt.

Ethik Aspekte

Der ethische Grundsatz gewährt im Menschenrecht das Recht auf Leben in Würde. Dies beinhaltet das Recht auf Sterben - nicht jedoch das Recht auf den Tod, wenn das gleichgesetzt wird mit Tötung auf Verlangen. Da es aber auch keine Pflicht zum Leben gibt, erlaubt die Rechtsordnung das Recht auf Verweigerung medizinischer Behandlung.[12]

Die ethische Betrachtung untersucht die letztendlich zum Tode führende Handlung unter den Aspekten:

  • Ist er das Ergebnis oder das Ziel?
  • Was ist die (wirkliche) Absicht?
  • Wie ist die Gesinnung?
  • Wie ist die Mittelwahl: Ist sie verwerflich? (ausreichende Dosis zur Leidens-Erlösung statt Überdosis oder Gift wie bei Mord)

Maßgeblich ist der unaufhaltsam tödliche Verlauf der Krankheit, im Gegensatz zur Herbeiführung des Todes. Eine ethische Fallbesprechung im Team der Beteiligten (Ärzte, Angehörige) ist Teil des Geschehens. Im Allgemeinen wird zum Beispiel ein Sterben-lassen toleriert bis befürwortet.

Aufgrund eigener Ängste und oft auch nur wegen des irreführenden Begriffs "Sterbehilfe" wird so manches Mal auch die legitime passive und indirekte Sterbehilfe verweigert.

Du wirst dieses ungesehene, sehr tiefe etwas im Innern werden,
das nicht vergeht, wenn Du stirbst.
Wenn Du stirbst, wird das sehr wenig sein, was vergeht.“

Spirituelle Aspekte

Heike Witzel.jpg

Persönlicher Standpunkt von Heike Witzel:


Es scheint, dass die Diskussionen der Gesellschaft gern im Licht der missbräuchlichen Vergangenheit und möglichen Zukunftsfolgen geführt werden - zu wenigen ist klar, dass so die Nazi-Ideologie noch heute unsere Gesetzgebung dirigiert.

Spirituell orientierte Menschen diskutieren leichter im Lichte dessen, wie die Wirkung auf die Seele ist. Selbst wenn man mit einer spirituellen Orientierung und Erfahrenheit toleranter ist, dann bedeutet die Schlussfolgerung aus den spirituellen Aspekten dann aber überraschenderweise gar nicht unbedingt "Freiheit für Freitod" sondern vielleicht eher etwas wie Achtung des Schicksals (ähnlich auch wie beim Thema Organspende).
  • Ob "Selbst-Mord" oder Freitod - letztendlich kann sich keiner ohne ein "Einverständnis" der Seele das Leben nehmen, einfach aufgrund der Abhängigkeit der physischen Form von der Seele, dem bewohnenden Bewusstsein.
  • In den Religionen (zum Beispiel Christentum, Islam) ist Sterbehilfe ausdrücklich verboten, meist jedoch undifferenziert und ohne Hinweis auf eine nachvollziehbare "sinnvolle" Begründung. Sowohl im esoterischen als auch im christlichen Bereich sind fatale Folgen benannt - niedere Ebenen, karmische Rückschläge, niedere Wiedergeburten oder ewige Hölle, die ein Eingriff in das eigene Ableben hat.
  • Demgegenüber stehen die Folgen der modernen Medizin, die den natürlichen Verlauf so sehr verfälscht haben, dass man sich fragt, wie weit die menschlichen Errungenschaften zur Verhinderung des Todes nicht ein schlimmerer Eingriff ist als der "von Gott nicht gewollte" eigene Eingriff. Insofern bietet sich hier schon mal eine Grenzlinie an, die ein Weglassen von möglichen Therapien wie Dialyse-oder Chemo-Abbruch nicht gleichsetzt mit einer verbotenen aktiven Hilfe zum Sterben.
  • Zum Thema Selbstmord äußerte der spirituelle Lehrer und Philosoph John de Ruiter einmal, dass der "Trickser" weiterleben würde - in dem Sinne, dass das Bewusstsein (Wesen) sich zwar seines Körpers entledigt hat, jedoch auf der körperlosen Ebene mit derselben Orientierung weiter existiert - mit dem gleichen ungelösten Schmerz; etwas, was ohne Körper nicht mehr aufgelöst werden kann (siehe auch Mutter Meera [13]). Ähnliche Konsequenzen der Durchsetzung des eigenen Willens werden von anderen spirituellen Lehrern und medialen Quellen beschrieben.
  • Sri Chinmoy, ein verwirklichter Meister, sagte, dass grundsätzlich ein Leiden die Seele klärt, solange Leben noch vorhanden ist. Jedoch wird bei Selbstmord die Seele von Lasten und Schleiern der Unwissenheit bedeckt und ihre Evolution zurückgesetzt und/oder für unbestimmte Zeit ausgesetzt, weil sie die kosmischen Spielregeln verletzt hat. Helfen und mildern kann in unterschiedlichem Maße die Anrufung des Allerhöchsten (Supreme). Sri Chinmoy differenziert auch nach den Gegebenheiten - mehr dazu auf srichionmoyaantwortet.com.
  • Mutter Meera, ein Avatar, sagt:"Manche meinen, die Welt sei schlecht und sie könnten sich dem Kampf mit ihr nicht stellen, deshalb möchten sie ihr eigenes Dasein beenden und ihren Körper verlassen. Aber mit dem Ende ihres Körpers endet ihr Kummer nicht. Er setzt sich nach ihrem Tod fort und so finden sie nach dem Tod keinen Frieden."
    "...Dagegen ist es bei jemandem, der krank ist weniger schlimm. Wenn sie jemanden haben, der sich mit Liebe und Zuneigung um sie kümmert...Dann glauben sie, dass sie die Schmerzen um der Liebe willen ertragen können."[13]
  • In der Esoterik wird ebenfalls empfohlen, eher die geistige Welt um Frieden und Abholung durch Engel oder andere Hohe Wesen im Sterbeprozess zu bitten, als zu Selbsthilfe zu greifen. Beten erhöht nachweislich die Schwingung im Sterbezimmer und verhilft dem Göttlichen zu mehr Präsenz. Zum Thema Verwirrtheit sagt Mutter Meera: "Ungeachtet aller Zweifel im Leben weiß die Seele nach dem Tod, wo sie hin soll, weil das Göttliche sich ihrer annimmt. ... Jede Eigenschaft geht zu ihrer Ebene."[13]
  • Die spirituelle Entwicklung in schwierigen Sterbephasen ist selten nachvollziehbar für Außenstehende.
    Wenn der Sterbende in spiritueller Rückverbindung lebt, wenn Weichheit, Demut entwickelt wird, wenn sich die Sicht auf Taten und Beziehungen ändern, der Griff sich löst und Vergebung eintritt, dann ist der Prozess eine Bereicherung für alle Beteiligten, im Innen und Außen. Es entwickelt sich ein gemeinsames, tiefes Einverstanden-sein.
    Wenn das Leiden und die Qual eines zugeschlossenen Menschen überwiegen, dann mag man eine weitere Vertiefung von Bitterkeit und Destruktivität nicht noch verstärken und fragt sich, ob nicht zumindest eine indirekte Sterbehilfe erlaubt sei - um vor größerem seelischen Unheil zu bewahren.
  • Begleiteter Suizid wirkt eher akzeptabel, wenn die Entscheidung und der Weg dahin gereift ist - wie in der Dokumentation "Ich will nur fröhliche Musik" - statt ein destruktiver Willensakt, der aus Depression, Hochmut und Uneinigkeit mit dem Göttlichen entspringt. In der Begleitung eines Sterbenden ist die Begegnung mit diesem Wunsch nach Hilfe zum Tod eine vielschichtige Erfahrung. Sie ist begleitet von überraschenden Strömungen des Unterbewusstseins, ebenso von der Frage "wessen Integrität" maßgeblich ist (Egos?) oder ob die Autonomie der Person über der Autonomie der Seele steht.
  • Ist die Forderung nach "Tötung auf Verlangen" ein Coup des Egos, das die Macht über den Tod ergreift, - oder ist es Gnade, die sich einen Weg bahnt durch den Dschungel der Nebenwirkungen von menschlichen Errungenschaften? Wir können unseren freien Willen dazu benutzen, unsere innere Stimme totzuschweigen und uns selbst von der Richtigkeit unseres Tuns überzeugen. Bei einem ehrlichen Blick darauf hinterlässt man aber vielleicht mit scheinbarer Stärke mehr Schuldgefühle und Selbsthass im Unbewussten und ätherischen Feld als man denkt - was dann zu transformieren bleibt.

Der Umgang damit ist auf jeden Fall sehr individuell und einzigartig: Er lässt sich nicht in ein Ja-Nein-System umsetzen, sondern erfordert tiefe Aufrichtigkeit und Achtsamkeit. Der Tod ist in diesem Leben für jeden Menschen das erste und einzige Mal.

Man kann den Tod fürchten
als Räuber des Lebens -
oder auch empfangen
als Geburtshelfer in eine neue, höhere Dimension.
Das eine birgt Kummer, Gram und Leid,
das andre Zuversicht, Geborgenheit und Dankbarkeit.

Kirchliche Haltung

Bischof Genn vom Bistum Münster sagte in seiner Ansprache[14], dass im Christlichen wegen der Gott-ähnlichkeit die Würde des Menschen das höchste Gut sei. Der Sterbeprozess sei Teil des menschlichen Lebens und zum letzten Abschnitt des Lebens gehöre es, sich mit dem Tod abzufinden sowie einen Umgang mit seinen Ängsten zu finden. Die Antwort der Kirche auf die Fragen dieses Lebens-Abschnitts sei Hoffnung.

Ein chronischer Schmerz, der keine Warnfunktion mehr habe, würde die Sinnhaftigkeit und den heilbringenden Sinn des Leidens in Frage stellen. Der Erhalt der Ressourcen dürfe nicht Ziel um jeden Preis sein, wenn es das Einlassen auf den Tod verhindere.

Ein Beenden einer Dialyse oder Ernährung, weil sie mit der Würde nicht vereinbar ist, sei keine Sterbehilfe. Palliative Versorgung solle darauf abzielen, dass das Ende des Lebens nicht durch einen Kampf ums Leben dominiert würde.

Dabei sei auch die Selbst-Fürsorge nicht zu vernachlässigen - wie der Samariter die Hälfte seines Mantels behielt und Jesus bei seiner Erscheinung die andere Hälfte trug.

Bischof Genn bestärkte die Palliativ-Medizin mit seiner Hochachtung vor der Tätigkeit und dem Wirken der Ärzte. Er zollte den Palliativ-Helfern seinen Respekt im Dienste der Verwirklichung der Menschenwürde und ihrem großen Anteil daran, dass die gesellschaftlichen Ängste nicht überhand nähmen, sondern dass Sterben menschlicher würde. Allein die Zuwendung würde den Helfenden ins christliche Handeln bringen.

Das Manuskript des Vortrags von Bischoff Glenn beim 3.Palliativ- und Schmerztag Münsterland am 9.November 2013 hat das Bistum Münster auf ihrer Website als Pdf zur Verfügung gestellt. Im Bericht von einem Pressegespräch im Johannes-Hospiz Münster am 16.Oktober 2015 bezieht Bischoff Genn nochmals konkret Stellung zur kirchlichen Haltung:

  • Ihn störe die Argumentation mit einem falschen Freiheitsbegriff - es gäbe keine absolute Freiheit, denn der Mensch sei letztlich nicht autonom, sondern auf andere Menschen angewiesen.
  • Ärzte sollten das Leben unterstützen und nicht Todbringer sein. Menschen sollten nicht durch die Hand, sondern an der Hand anderer Menschen sterben.[15]
Heike Witzel.jpg

Persönlicher Standpunkt von Heike Witzel:


Zur Verdeutlichung nochmal der Hinweis: Die Aussage, dass Ärzte das Leben unterstützen sollten, ist im Sinne der Aussage im ersten und zweiten Absatz zu verstehen, dass Sterben zum Leben gehöre und der Sterbeprozess unterstützt werden solle. Bischoff Genn hatte sich ausdrücklich gegen "Lebensverlängerung um jeden Preis" ausgesprochen.

Zwickmühlen Betroffener

Im Allgemeinen herrscht beim Kampf um das Recht auf Sterbehilfe die Vorstellung eines Rechts auf einen friedlichen Tod. Dies ist aber nicht immer gegeben: Für Hingabe ans Höhere verbleibt kaum Raum und statt des erhofften Friedens wird so manches Mal das Kämpfen ins Sterben hineingetragen.
Die Autorin Hilda Röder hat mehrfach Sterbehilfe miterlebt, in ihrer Familie und in ihrer Hospiz-Arbeit. In ihrem Familien-Roman "Henning flieht vor dem Vergessen"* beschreibt sie auf leichte Art und Weise die Zwickmühlen eines niederländischen Alzheimer-Betroffenen, sein Recht auf Würde und Selbstbestimmung mittels Sterbehilfe auszuüben.

Hier ein paar Beispiele von dem, was dabei auftaucht:

  • der Zeitdruck, weil die Entscheidung nur im voll zurechnungsfähigen Zustand gültig ist.
  • Wenn die Angehörigen schließlich begreifen, was der Pflegeaufwand tatsächlich bedeutet, wird es zu spät sein (und sie können ihre Versprechen wahrscheinlich doch nicht einhalten).
  • eine totale, sehr emotions-geladene Reaktion bzw. Abwehr Angehöriger, die beträchtlich zu Verhärtung und Schuldgefühlen beiträgt
  • die Unruhe und Ängste einer Betroffenen, den "richtigen" Zeitpunkt zu treffen, wann die Gabe der Spritze sein soll - eine belastende Bürde von Verantwortung um den eigenen Todeszeitpunkt

Hier wird das Hospiz Leuchtfeuer in Hamburg vorgestellt, das als Vorlage diente für den Krimi "Die Flockenleserin - ein Hospiz, 12 Menschen, 1 Mörder*":


Aktiv sein

tr

Alles Wissen ist schön und gut. Doch um dein Leben wirklich zu verbessern, musst du schlussendlich aktiv werden.

Deshalb erhältst du im Abschnitt „Aktiv sein“ wertvolle Tipps, wie du zum Thema „Sterbehilfe“ in die Umsetzung kommst - sei es mit Online-Kursen, Online-Kongressen, Coaches oder Büchern.

Also, such dir das passende Medium raus und dann rein in die Praxis!

Bücher

Weiterlesen


Artikel

Videos

  • How to die: Simons Choice - BBC-Dokumentation über den Weg von Simon als erfolgreicher Geschäftsmann bis zum Freitod in der Schweiz. Diese Dokumentation löste eine Debatte in der Schweiz aus mit einem Artikel "Sterbehilfe ist besser als ein tödlicher Unfall." Englisch Editieren.svg
  • Sterben verboten? Zwischen Therapie und Übertherapie - Viele Kinder sind sich sicher, dass die Eltern die letzten Behandlungen, ihr Lebensende, so nicht gewollt hätten, können sich aber nicht durchsetzen gegenüber dem Arzt. (verfügbar bis 24.2.21) Editieren.svg

Filme

  • Das Ende ist mein Anfang* - Der Auslands-Journalist Tiziano Terzani (Bruno Ganz) gibt in seinem Sterbeprozess die Geschichte seines Lebens an seinen Sohn weiter. (Dokumentarisch und mit wundervollen Aufnahmen verfilmt von seinem Sohn) Editieren.svg
  • Das Meer in mir* - Ein durch den Sprung ins Wasser querschnittsgelähmter Mann, der im Parlament von Spanien versucht, das Recht auf den Tod (assistierter Freitod) durchzusetzen. Editieren.svg
  • Dienstags bei Morrie - Lehre eines Lebens* - Mitch Albom begleitet seinen alten, an ALS erkrankten Professor beim Sterben - und lernt dabei eine andere Sicht aufs Leben. (Das Buch ist an vielen Schulen schon zur Pflichtlektüre geworden.) Als DVD, mit Jack Lemon. Editieren.svg
  • Marias letzte Reise* - Maria besteht darauf, zum Sterben nach Hause zu gehen - eine Herausforderung für Krankenhaus-Arzt, Krankenschwester und Angehörige Editieren.svg
  • Rendevous mit Joe Black* - In das Leben eines erfolgreichen Managers tritt der Tod (Brad Pitt) - und verändert den Umgang miteinander hin zu dem, was wichtig ist. Viele unterschiedliche Art und Weisen der Betroffenen, auf den Tod zu reagieren. Editieren.svg
  • Veronika beschließt zu sterben* - Mißglückter Suizidversuch nach einem "perfekten" Leben und erst mit dem Tod vor Augen das Leben lieben lernen. Editieren.svg

 

Weblinks

  • "Dialog zwischen Christen und Muslimen" - eine Facebook-Seite mit Diskussion zur Sterbehilfe Editieren.svg
  • bestattungsplanung.de - viele Hinweise zu Möglichkeiten, Prozedur, Checkliste und (Kremations-)Verfügung Editieren.svg
  • dghs.de - Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben Editieren.svg
  • dgpalliativmedizin.de - Hospiz- und Palliativversorgung im Überblick: Wer bietet was wo? Über 3.000 aktuelle Adressen und Angebote in neun Sprachen. Editieren.svg
  • dieterwunderlich.de - Hintergrundinformationen über Sterbehilfe, Prozesse; Film- und Bücher-Tipps Editieren.svg
  • facebook.com - Auf der Facebookseite von Sterbehilfe Deutschland werden aktuelle Neuigkeiten, Infos und Artikel gepostet. Editieren.svg
  • frnd.de - Freunde fürs Leben klären über Suizid und Depression auf. Durch gezielte Informationsvermittlung über Warnsignale und Hilfsangebote ist Suizdprävention möglich. Freund*innen und Familie werden so zu Lebensretter*innen. Editieren.svg
  • sterbehilfedeutschland.de - Sterbehilfe Deutschland e.V. Editieren.svg
  • sterbehilfedeutschland.de - BVerfG-Urteil 2.20: Liste von Zeitungsartikeln des Vereins Sterbehilfe Deutschland e.V. Editieren.svg
  • sterbenduerfen.de - Deutsch-Niederländische Bewegung zum Thema "Sterben dürfen", die Austausch und auch qualifizierte Beratung anbietet Editieren.svg

Jeder Autor hat seine eigenen Passagen zu diesem Artikel beigesteuert. Deshalb muss nicht jeder Autor alle Passagen des Artikels unterstützen.

  1. Quarks & Co vom 21.April 2015 "Todkrank - wem hilft Sterbehilfe", abgerufen am 22.3.2022
  2. Zahlen aus der Pressemitteilung 465 vom Statistisches Bundesamt am 15.12.15
  3. Die Fakten sind dem aktuellen Buch "Selbstbestimmt sterben"* von G.D. Borasio entnommen, Kapitel 2 Passive Sterbehilfe und Indikation.
  4. Borasio "Selbstbestimmt sterben", S. 154
  5. in "Selbstbestimmt sterben", S. 155
  6. Apotheken-Umschau vom 30.6.20 Probleme mit Defibrillatoren am Lebensende, abgerufen am 22.3.2022
  7. Medizinrechtler und -ethiker Wolfgang Putz in 3sat "Nano" im Beitrag vom 16.10.14 zur Legalität von Sterbehilfe
  8. Anonyme Sterbehelfer in Deutschland in "Den Todeswunsch unterstützt" in der Nano-Sendung vom 16.10.14
  9. "In den Tod gehe" auf 3sat "Nano" vom 25.9.14)
  10. Sterbehilfe für Minderjährige in Belgien 3sat-"Nano"-Beitrag von Februar 2014
  11. "Wie wir sterben" - 3sat Wissenschaftsdoku vom 6.11.14, ab ca 35.min
  12. Prof. Dr. Dr. hc Ulrich H.J. Körtner, Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Uni Wien
  13. a b c Mutter Meera Antworten II, S. 161-65
  14. In seiner Ansprache auf dem 3. Palliativ- und Schmerztag Münsterland Nov. 2013, (aus Mitschrift des Autors)
  15. Dossier von Stefan Orth, abgerufen am 25.2.2022